Fahrschule am Tor GmbH

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INFOS 2013

Ab 2013 ändern sich in Deutschland einige Dinge rund um die Führerscheinklassen. Zum Beispiel bekommen die Führerscheindokumente eine begrenzte Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Aber auch andere Klassenspezifische Änderungen werden vorgenommen, die wichtigsten im Bereich der Klasse A, siehe Tabelle :

Klasse Berechtigung Früher Mindestalter Achtung
AM Kleinkrafträder bis 50cm³ / 4 KW / 45 km/h M, S 16 Jahre  
A1 Krafträder bis 125cm³ / 11 KW / 0,1 KW/kg = max. 110 kg A1 16 Jahre Beschränkung auf 80 km/h enfällt
A2 Krafträder bis 35 KW / 0,2 KW/kg A beschränkt 18 Jahre Bei 35 KW Mindestleermasse 175kg / bei 35 KW
A Krafträder unbegrenzter Leistung 1 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2; 21 Jahre für dreirädrige KFZ > 15 KW; 24 Jahre Direkt-Einstieg Bei Erweiterung A1 auf A2 oder A2 auf A nur praktische Prüfung nötig, wenn Inhaber der Klassen A1 oder A2 seit min. 2 Jahren besitzt
B Kraftwagen bis 3,5t mit Anhänger bis 750 kg B 18 Jahre; 17 Jahre mit BF17 Anhänger > 750 wenn insgesamt nicht schwerer als 3,5 t
B96 Kraftwagen bis 3,5t mit Anhänger > 750 kg wenn insgesamt nicht schwerer als 4250 kg B 18 Jahre; 17 Jahre mit BF17 Fahrerschulung erforderlich
BE Kraftwagen bis 3,5t mit Anhänger > 750 kg wenn insgesamt nicht schwerer als 7t BE 18 Jahre; 17 Jahre mit BF17  
C1 Kraftwagen bis 7,5t mit Anhänger bis 750 kg 3 18 Jahre befristet
C1E Kraftwagen bis 7,5t mit Anhänger > 750 kg wenn insgesamt nicht schwerer als 12t 3 18 Jahre befristet
C Kraftwagen unbegrenztes Gewicht mit Anhänger bis 750 kg 2 21 Jahre; 18 Jahre mit Quali oder Ausbildung befristet
CE Kraftwagen mit Anhänger unbegrenzten Gewichtes 2 21 Jahre; 18 Jahre mit Quali oder Ausbildung befristet