Fahrschule am Tor GmbH

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FAHRSCHULE AM TOR GMBH

 

Adresse : Friedrichring 21 · 79098 Freiburg

Tel : 07 61 / 211 70 28

Fax : 07 61 / 211 70 29

Mail : info@am-tor.de

PKW UND ANHÄNGER

Vorsicht ! Die Führerschein-Klassen verändern sich im Januar 2013 ! Hier ist das Datum der praktischen Prüfung maßgeblich. Mehr unter „Infos 2013“ oder unter 07 61 / 211 70 28.

B-Führerschein nach § 6 FEV

Der klassische Auto-Führerschein, mit dem man anschließend alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und mit einem Anhänger von 750 kg (außer Krafträder) fahren darf. Außerdem schließt er die Klassen M, L und S mit ein, Dank des erlernten Grundwissens im Straßenverkehr.

Für einen B-Führerschein, wie auch bei allen anderen Klassen (außer MOFA), braucht man eine umfangreiche Theorie-Ausbildung. Diese ist mit mindestens 12 (bzw. 6 bei Führerscheinerweiterung) Unterrichtsstunden Grundwissen (+2 Stunden Spezialunterricht, Thema 13-14) bei der Fahrschule (hier siehst Du wann und wo) und Zuhause mit spezifischem Lernmaterial zu erlernen.

Das heißt wahlweise 12 mal Grundwissen (12 mal in den Unterricht sitzen, egal in welches Thema) und 2 mal Pflichtthema (Spezialunterricht bei PKW Thema 13-14). Eine Theoriestunde dauert 90 min. Nach den 14 Stunden Unterricht und selbstständigem Lernen kannst Du Dich über das Büro zu der Theorie-Prüfung anmelden.

Parallel dazu fängt die praktische Ausbildung mit dem Auto an. Du suchst dir während der Theoriestunden einen Fahrlehrer aus und fragst ihn, ob er mit dir die Ausbildung fährt. In der Regel begleitet er Dich bis zur Prüfung. Du fängst mit Übungsstunden an und bis zur Prüfung musst Du auch hier eine Mindestanzahl von Pflichtstunden gefahren sein. Siehe „Ablauf Führerschein“. Diese beinhalten 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. Eine Fahrstunde dauert immer 45 min. und werden meistens in Einheiten von 90 min. gefahren.

Nach der erfolgreichen Anmeldung beim Landratsamt kannst Du Dich mit Hilfe des Büros bei der theoretischen Prüfung und anschließend, nach bestandener Theorie, bei der praktischen Prüfung anmelden. Wenn Du diese bestanden hast, gibt Dir der Prüfer Deinen B-Führerschein.

BE-Führerschein nach § 6 FEV

Der normale B-Führerschein erlaubt einen Anhänger mit bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Mit dem BE-Führerschein darfst Du Anhänger mit mehr als 750 kg Last ziehen und ist das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichtes Deines Zugfahrzeugs.

Er enthält lediglich eine praktische Prüfung. Voraussetzung ist ein bestandener B-Führerschein. Für BE brauchst Du zusätzlich 5 Pflichtfahrten (3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt) mit Anhänger und ein Antragsverfahren über das Landratsamt.